ANHANG VO (EG) 2005/782
FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE DER ABFALLSTATISTIK
Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.Die Datenreihen
Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:- —
Abfallaufkommen (GENER),
- —
Verbrennung (INCIN),
- —
Verfahren, die zur Verwertung führen können (RECOV),
- —
Beseitigung (DISPO),
- —
Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen; Erfassungsgrad des Abfallentsorgungsnetzes nach NUTS-2-Regionen (REGIO).
Bereich | 5 | Wert: WASTE |
Reihe | 5 | GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO |
Periodizität | 2 | Wert: A2 |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
Zeitraum | 4 | Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten |
Fehlende Werte
Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als „fehlend” codierten Wert (Buchstabe „M” für „missing” ) versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code „L” versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.Geheimhaltung
Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung „vertraulich” übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet. Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.Maße
Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten — außer für den Datenwert — keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1000 Tonnen Trockenmasse anzugeben. Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (1012 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code „M” ). Die Verwertungskapazität wird in 1000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln. Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.Revisionen
Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1134 Datensätze. Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.Feld | Maximale Länge | Werte |
---|---|---|
Bereich | 8 | Wert: WASTE |
Reihe | 6 | Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land). |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
Abfallposition | 2 | Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B) |
Wirtschaftszweig-position | 2 | Code gemäß NACE (siehe Liste C) |
Feucht/Trocken | 1 | Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D) |
Abfallaufkommen | 12 | Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen | 1 | Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen | 1 | Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Feld | Maximale Länge | Werte |
---|---|---|
Bereich | 8 | Wert: WASTE |
Reihe | 6 | Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code | 3 | Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(1); für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Abfallposition | 2 | Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren | 1 | Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates(2) (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe. |
Verbrannter Abfall | 12 | Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen | 1 | Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen | 1 | Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Feld | Maximale Länge | Werte |
---|---|---|
Bereich | 8 | Wert: WASTE |
Reihe | 6 | Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code | 3 | Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Abfallposition | 2 | Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren | 1 | Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe |
Verwerteter Abfall | 12 | Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen | 1 | Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen | 1 | Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Feld | Maximale Länge | Werte |
---|---|---|
Bereich | 8 | Wert: WASTE |
Reihe | 6 | Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region) |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-1-Code | 3 | Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden |
Abfallposition | 2 | Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H) |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren | 1 | Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe |
Beseitigter Abfall | 12 | Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen | 1 | Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen | 1 | Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Feld | Maximale Länge | Werte |
---|---|---|
Bereich | 8 | Wert: WASTE |
Reihe | 6 | Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region) |
Ländercode | 2 | Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A) |
Jahr | 4 | Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004) |
NUTS-2-Code | 4 | Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden. |
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren | 1 | Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung |
Variable | 1 | Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P) |
Maß | 1 | Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten) |
Wert | 12 | Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben. |
Aktualisierungskennzeichen | 1 | Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer. |
Vertraulichkeitskennzeichen | 1 | Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D) |
Belgien | BE |
Tschechische Republik | CZ |
Dänemark | DK |
Deutschland | DE |
Estland | EE |
Griechenland | EL |
Spanien | ES |
Frankreich | FR |
Irland | IE |
Italien | IT |
Zypern | CY |
Lettland | LV |
Litauen | LT |
Luxemburg | LU |
Ungarn | HU |
Malta | MT |
Niederlande | NL |
Österreich | AT |
Polen | PL |
Portugal | PT |
Slowenien | SI |
Slowakische Republik | SK |
Finnland | FI |
Schweden | SE |
Vereinigtes Königreich | UK |
Bulgarien | BG |
Kroatien | HR |
Rumänien | RO |
Türkei | TR |
Island | IS |
Liechtenstein | LI |
Norwegen | NO |
EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) | |||
---|---|---|---|
Bezeichnung | Code | Gefährlich | Abfallposition |
Verbrauchte Lösemittel | 01.1 | H | 1 |
Säuren, Laugen oder Salze | 01.2 | 2 | |
Säuren, Laugen oder Salze | 01.2 | H | 3 |
Gebrauchte Öle | 01.3 | H | 4 |
Verbrauchte chemische Katalysatoren | 01.4 | 5 | |
Verbrauchte chemische Katalysatoren | 01.4 | H | 6 |
Abfälle chemischer Zubereitungen | 02 | 7 | |
Abfälle chemischer Zubereitungen | 02 | H | 8 |
Chemische Ablagerungen und Rückstände | 03.1 | 9 | |
Chemische Ablagerungen und Rückstände | 03.1 | H | 10 |
Schlämme von Industrieabwässern | 03.2 | 11 | |
Schlämme von Industrieabwässern | 03.2 | H | 12 |
Medizinische und biologische Abfälle | 05 | 13 | |
Medizinische und biologische Abfälle | 05 | H | 14 |
Metallische Abfälle | 06 | 15 | |
Metallische Abfälle | 06 | H | 16 |
Glasabfälle | 07.1 | 17 | |
Glasabfälle | 07.1 | H | 18 |
Papier- und Pappeabfälle | 07.2 | 19 | |
Gummiabfälle | 07.3 | 20 | |
Kunststoffabfälle | 07.4 | 21 | |
Holzabfälle | 07.5 | 22 | |
Holzabfälle | 07.5 | H | 23 |
Textilabfälle | 07.6 | 24 | |
PCB-haltige Abfälle | 07.7 | H | 25 |
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) | 08 (ausgen. 08.1, 08.41) | 26 | |
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) | 08 (ausgen. 08.1, 08.41) | H | 27 |
Ausrangierte Kraftfahrzeuge | 08.1 | 28 | |
Ausrangierte Kraftfahrzeuge | 08.1 | H | 29 |
Batterien und Akkumulatoren | 08.41 | 30 | |
Batterien und Akkumulatoren | 08.41 | H | 31 |
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) | 09 (ausgen. 09.11, 09.3) | 32 | |
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen | 09.11 | 33 | |
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist | 09.3 | 34 | |
Hausmüll und ähnliche Abfälle | 10.1 | 35 | |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe | 10.2 | 36 | |
Gemischte und undifferenzierte Stoffe | 10.2 | H | 37 |
Sortierrückstände | 10.3 | 38 | |
Sortierrückstände | 10.3 | H | 39 |
Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut) | 11 (ausgen. 11.3) | 40 | |
Baggergut | 11.3 | 41 | |
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) | 12 (ausgen. 12.4, 12.6) | 42 | |
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) | 12 (ausgen. 12.4, 12.6) | H | 43 |
Verbrennungsrückstände | 12.4 | 44 | |
Verbrennungsrückstände | 12.4 | H | 45 |
Kontaminierte Böden und verunreinigtes Baggergut | 12.6 | H | 46 |
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle | 13 | 47 | |
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle | 13 | H | 48 |
Ungefährliche Abfälle insgesamt | TN | ||
Gefährliche Abfälle insgesamt | H | TH | |
Alle Abfälle insgesamt | TT |
Position Nr. | Code der NACE Rev. 2 | Bezeichnung |
---|---|---|
1 | Abteilung 01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten |
Abteilung 02 | Forstwirtschaft und Holzeinschlag | |
2 | Abteilung 03 | Fischerei und Aquakultur |
3 | Abschnitt B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
4 | Abteilung 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln |
Abteilung 11 | Getränkeherstellung | |
Abteilung 12 | Tabakverarbeitung | |
5 | Abteilung 13 | Herstellung von Textilien |
Abteilung 14 | Herstellung von Bekleidung | |
Abteilung 15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen | |
6 | Abteilung 16 | Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) |
7 | Abteilung 17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus |
Abteilung 18 | Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | |
8 | Abteilung 19 | Kokerei und Mineralölverarbeitung |
9 | Abteilung 20 | Herstellung von chemischen Erzeugnissen |
Abteilung 21 | Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen | |
Abteilung 22 | Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren | |
10 | Abteilung 23 | Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden |
11 | Abteilung 24 | Metallerzeugung und -bearbeitung |
Abteilung 25 | Herstellung von Metallerzeugnissen | |
12 | Abteilung 26 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen |
Abteilung 27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | |
Abteilung 28 | Maschinenbau | |
Abteilung 29 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | |
Abteilung 30 | Sonstiger Fahrzeugbau | |
13 | Abteilung 31 | Herstellung von Möbeln |
Abteilung 32 | Herstellung von sonstigen Waren | |
Abteilung 33 | Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen | |
14 | Abschnitt D | Energieversorgung |
15 | Abteilung 36 | Wasserversorgung |
Abteilung 37 | Abwasserentsorgung | |
Abteilung 39 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | |
16 | Abteilung 38 | Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung |
17 | Abschnitt F | Baugewerbe/Bau |
18 | Dienstleistungen: | |
Abschnitt G außer 46.77 | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | |
Abschnitt H | Verkehr und Lagerei | |
Abschnitt I | Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie | |
Abschnitt J | Information und Kommunikation | |
Abschnitt K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | |
Abschnitt L | Grundstücks- und Wohnungswesen | |
Abschnitt M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | |
Abschnitt N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | |
Abschnitt O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | |
Abschnitt P | Erziehung und Unterricht | |
Abschnitt Q | Gesundheits- und Sozialwesen | |
Abschnitt R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | |
Abschnitt S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | |
Abschnitt T | Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | |
Abschnitt U | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | |
19 | Klasse 46.77 | Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen |
20 | Abfallaufkommen aus Haushalten (Dies ist keine NACE-Kategorie.) | |
TA | Insgesamt | Insgesamt |
Zu wenige Unternehmen | A | Zum Beispiel 1 oder 2 Unternehmen in der Grundgesamtheit |
Ein Unternehmen dominiert die Daten | B | Nicht zu wenige Unternehmen, aber ein Unternehmen erzeugt/behandelt zum Beispiel mehr als 70 % |
Zwei Unternehmen dominieren die Daten | C | Nicht zu wenige Unternehmen, aber zwei Unternehmen erzeugen/behandeln zum Beispiel mehr als 70 % |
Vertrauliche Daten aufgrund sekundärer Geheimhaltung | D | Nicht an sich vertraulich (Kennzeichen A, B, C), aber die Geheimhaltung soll die indirekte Offenlegung vertraulicher Daten verhindern |
Der Wert ist nicht vertraulich | Leer |
Abfallposition | EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) | Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall | |
---|---|---|---|
Code | Bezeichnung | ||
1 | 01 + 02 + 03 | Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) | Ungefährlich |
2 | 01 + 02 + 03 ausgen. 01.3 | Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) | Gefährlich |
3 | 01.3 | Gebrauchte Öle | Gefährlich |
4 | 05 | Medizinische und biologische Abfälle | Ungefährlich |
5 | 05 | Medizinische und biologische Abfälle | Gefährlich |
6 | 07.7 | PCB-haltige Abfälle | Gefährlich |
7 | 10.1 | Hausmüll und ähnliche Abfälle | Ungefährlich |
8 | 10.2 | Gemischte und undifferenzierte Stoffe | Ungefährlich |
9 | 10.2 | Gemischte und undifferenzierte Stoffe | Gefährlich |
10 | 10.3 | Sortierrückstände | Ungefährlich |
11 | 10.3 | Sortierrückstände | Gefährlich |
12 | 11 | Gewöhnliche Schlämme | Ungefährlich |
13 | 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 | Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) | Ungefährlich |
14 | 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgen. 07.7 | Sonstige Abfälle (Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle ausgenommen PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) | Gefährlich |
TN | Ungefährliche Abfälle insgesamt | Ungefährlich | |
TH | Gefährliche Abfälle insgesamt | Gefährlich | |
TT | Alle Abfälle insgesamt |
Verfahren | Code | Arten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren |
---|---|---|
1 | R1 | Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung |
2 | D10 | Verbrennung an Land |
3 | R2 + | Wiedergewinnung/Regenerierung von Lösemitteln |
R3 + | Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) | |
R4 + | Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen | |
R5 + | Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen | |
R6 + | Regenerierung von Säuren und Basen | |
R7 + | Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen | |
R8 + | Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen | |
R9 + | Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl | |
R10 + | Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie | |
R11 | Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden. | |
4 | D1 + | Ablagerung in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.) |
D3 + | Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.) | |
D4 + | Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.) | |
D5 + | Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.) | |
D12 | Dauerlagerung (z. B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.) | |
5 | D2 + | Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.) |
D6 + | Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen | |
D7 | Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden |
Abfall-position | EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) | Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall | |
---|---|---|---|
Code | Bezeichnung | ||
1 | 01.3 | Gebrauchte Öle | Gefährlich |
2 | 06 | Metallische Abfälle | Ungefährlich |
3 | 06 | Metallische Abfälle | Gefährlich |
4 | 07.1 | Glasabfälle | Ungefährlich |
5 | 07.1 | Glasabfälle | Gefährlich |
6 | 07.2 | Papier- und Pappeabfälle | Ungefährlich |
7 | 07.3 | Gummiabfälle | Ungefährlich |
8 | 07.4 | Kunststoffabfälle | Ungefährlich |
9 | 07.5 | Holzabfälle | Ungefährlich |
10 | 07.6 | Textilabfälle | Ungefährlich |
11 | 09 ausgen. 09.11, 09.3 | Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) | Ungefährlich |
12 | 09.11 | Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen | Ungefährlich |
13 | 09.3 | Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist | Ungefährlich |
14 | 12 | Mineralische Abfälle | Ungefährlich |
15 | 12 | Mineralische Abfälle | Gefährlich |
16 | 01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13 | Sonstige Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle | Ungefährlich |
17 | 01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgen. 01.3 | Sonstige Abfälle (Chemische Verbindungen ausgenommen gebrauchte Öle + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle | Gefährlich |
TN | Ungefährliche Abfälle insgesamt | Ungefährlich | |
TH | Gefährliche Abfälle insgesamt | Gefährlich | |
TT | Alle Abfälle insgesamt |
Nummer des Postens | EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) | Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall | |
---|---|---|---|
Code | Bezeichnung | ||
1 | 01 + 02 + 03 | Chemische Abfälle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) | Ungefährlich |
2 | 01 + 02 + 03 ausgen. 01.3 | Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle (Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle) | Gefährlich |
3 | 01.3 | Gebrauchte Öle | Gefährlich |
4 | 09 ausgen. 09.11, 09.3 | Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) | Ungefährlich |
5 | 09.11 | Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen | Ungefährlich |
6 | 09.3 | Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist | Ungefährlich |
7 | 10.1 | Hausmüll und ähnliche Abfälle | Ungefährlich |
8 | 10.2 | Gemischte und undifferenzierte Stoffe | Ungefährlich |
9 | 10.2 | Gemischte und undifferenzierte Stoffe | Gefährlich |
10 | 10.3 | Sortierrückstände | Ungefährlich |
11 | 10.3 | Sortierrückstände | Gefährlich |
12 | 11 | Gewöhnliche Schlämme | Ungefährlich |
13 | 12 | Mineralische Abfälle | Ungefährlich |
14 | 12 | Mineralische Abfälle | Gefährlich |
15 | 05 + 06 + 07 + 08 + 13 | Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) | Ungefährlich |
16 | 05 + 06 + 07 + 08 + 13 | Sonstige Abfälle (Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle) | Gefährlich |
TN | Ungefährliche Abfälle insgesamt | Ungefährlich | |
TH | Gefährliche Abfälle insgesamt | Gefährlich | |
TT | Alle Abfälle insgesamt |
Verfahren | Kapazitätsmaß | Code der Maßeinheit |
---|---|---|
1 | 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen | t |
Terajoule pro Jahr (1012) | j | |
2 | 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen | t |
Terajoule pro Jahr (1012) | j | |
3 | 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen | t |
4 | Kubikmeter pro Jahr | m |
5 | 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen | t |
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.
- (2)
ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
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