ANHANG VO (EG) 2005/782

FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE DER ABFALLSTATISTIK

Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.

Die Datenreihen

Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:

Abfallaufkommen (GENER),

Verbrennung (INCIN),

Verfahren, die zur Verwertung führen können (RECOV),

Beseitigung (DISPO),

Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen; Erfassungsgrad des Abfallentsorgungsnetzes nach NUTS-2-Regionen (REGIO).

Für jede Reihe ist eine Datei zu übermitteln. Der Dateiname besteht aus sechs Teilen:
Bereich 5 Wert: WASTE
Reihe 5 GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO
Periodizität 2 Wert: A2
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Zeitraum 4 Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten
Die einzelnen Teile des Dateinamens werden durch einen „Unterstrich” getrennt. Ein textbasiertes Format ist zu verwenden. Beispiel: Die Datenreihe über das Abfallaufkommen Belgiens im Jahr 2004 erhält den Dateinamen WASTE_GENER_A2_BE_2004_0000.

Fehlende Werte

Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als „fehlend” codierten Wert (Buchstabe „M” für „missing” ) versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code „L” versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.

Geheimhaltung

Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung „vertraulich” übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet. Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.

Maße

Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten — außer für den Datenwert — keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1000 Tonnen Trockenmasse anzugeben. Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (1012 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code „M” ). Die Verwertungskapazität wird in 1000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln. Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.

Revisionen

Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1134 Datensätze. Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.
Reihe 1:
Abfallaufkommen
Feld Maximale Länge Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land).
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B)
Wirtschaftszweig-position 2 Code gemäß NACE (siehe Liste C)
Feucht/Trocken 1 Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D)
Abfallaufkommen 12 Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)
Reihe 2:
Verbrennung
Feld Maximale Länge Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(1); für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates(2) (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe.
Verbrannter Abfall 12 Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)
Reihe 3:
Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)
Feld Maximale Länge Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe
Verwerteter Abfall 12 Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)
Reihe 4:
Beseitigung (anders als durch Verbrennung)
Feld Maximale Länge Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code 3 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden
Abfallposition 2 Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe
Beseitigter Abfall 12 Menge in 1000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)
Reihe 5:
Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen und an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung je Region
Feld Maximale Länge Werte
Bereich 8 Wert: WASTE
Reihe 6 Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region)
Ländercode 2 Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr 4 Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-2-Code 4 Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren 1 Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung
Variable 1 Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P)
Maß 1 Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten)
Wert 12 Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M” zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L” anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen 1 Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen 1 Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Liste A — Ländercodes

Belgien BE
Tschechische Republik CZ
Dänemark DK
Deutschland DE
Estland EE
Griechenland EL
Spanien ES
Frankreich FR
Irland IE
Italien IT
Zypern CY
Lettland LV
Litauen LT
Luxemburg LU
Ungarn HU
Malta MT
Niederlande NL
Österreich AT
Polen PL
Portugal PT
Slowenien SI
Slowakische Republik SK
Finnland FI
Schweden SE
Vereinigtes Königreich UK
Bulgarien BG
Kroatien HR
Rumänien RO
Türkei TR
Island IS
Liechtenstein LI
Norwegen NO

Liste B — Abfallkategorien

EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15)
Bezeichnung Code Gefährlich Abfallposition
Verbrauchte Lösemittel 01.1 H 1
Säuren, Laugen oder Salze 01.2 2
Säuren, Laugen oder Salze 01.2 H 3
Gebrauchte Öle 01.3 H 4
Verbrauchte chemische Katalysatoren 01.4 5
Verbrauchte chemische Katalysatoren 01.4 H 6
Abfälle chemischer Zubereitungen 02 7
Abfälle chemischer Zubereitungen 02 H 8
Chemische Ablagerungen und Rückstände 03.1 9
Chemische Ablagerungen und Rückstände 03.1 H 10
Schlämme von Industrieabwässern 03.2 11
Schlämme von Industrieabwässern 03.2 H 12
Medizinische und biologische Abfälle 05 13
Medizinische und biologische Abfälle 05 H 14
Metallische Abfälle 06 15
Metallische Abfälle 06 H 16
Glasabfälle 07.1 17
Glasabfälle 07.1 H 18
Papier- und Pappeabfälle 07.2 19
Gummiabfälle 07.3 20
Kunststoffabfälle 07.4 21
Holzabfälle 07.5 22
Holzabfälle 07.5 H 23
Textilabfälle 07.6 24
PCB-haltige Abfälle 07.7 H 25
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) 08 (ausgen. 08.1, 08.41) 26
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren) 08 (ausgen. 08.1, 08.41) H 27
Ausrangierte Kraftfahrzeuge 08.1 28
Ausrangierte Kraftfahrzeuge 08.1 H 29
Batterien und Akkumulatoren 08.41 30
Batterien und Akkumulatoren 08.41 H 31
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist) 09 (ausgen. 09.11, 09.3) 32
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen 09.11 33
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist 09.3 34
Hausmüll und ähnliche Abfälle 10.1 35
Gemischte und undifferenzierte Stoffe 10.2 36
Gemischte und undifferenzierte Stoffe 10.2 H 37
Sortierrückstände 10.3 38
Sortierrückstände 10.3 H 39
Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut) 11 (ausgen. 11.3) 40
Baggergut 11.3 41
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) 12 (ausgen. 12.4, 12.6) 42
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) 12 (ausgen. 12.4, 12.6) H 43
Verbrennungsrückstände 12.4 44
Verbrennungsrückstände 12.4 H 45
Kontaminierte Böden und verunreinigtes Baggergut 12.6 H 46
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle 13 47
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle 13 H 48
Ungefährliche Abfälle insgesamt TN
Gefährliche Abfälle insgesamt H TH
Alle Abfälle insgesamt TT

Liste C — Wirtschaftszweigposition

Position Nr. Code der NACE Rev. 2 Bezeichnung
1 Abteilung 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Abteilung 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag
2 Abteilung 03 Fischerei und Aquakultur
3 Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
4 Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Abteilung 11 Getränkeherstellung
Abteilung 12 Tabakverarbeitung
5 Abteilung 13 Herstellung von Textilien
Abteilung 14 Herstellung von Bekleidung
Abteilung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
6 Abteilung 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
7 Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Abteilung 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
8 Abteilung 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung
9 Abteilung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Abteilung 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Abteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
10 Abteilung 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
11 Abteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung
Abteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen
12 Abteilung 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Abteilung 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Abteilung 28 Maschinenbau
Abteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Abteilung 30 Sonstiger Fahrzeugbau
13 Abteilung 31 Herstellung von Möbeln
Abteilung 32 Herstellung von sonstigen Waren
Abteilung 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
14 Abschnitt D Energieversorgung
15 Abteilung 36 Wasserversorgung
Abteilung 37 Abwasserentsorgung
Abteilung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
16 Abteilung 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung
17 Abschnitt F Baugewerbe/Bau
18 Dienstleistungen:
Abschnitt G außer 46.77 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt H Verkehr und Lagerei
Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt J Information und Kommunikation
Abschnitt K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abschnitt O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Abschnitt P Erziehung und Unterricht
Abschnitt Q Gesundheits- und Sozialwesen
Abschnitt R Kunst, Unterhaltung und Erholung
Abschnitt S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Abschnitt T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Abschnitt U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
19 Klasse 46.77 Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen
20

Abfallaufkommen aus Haushalten

(Dies ist keine NACE-Kategorie.)

TA Insgesamt Insgesamt

Liste D — Vertraulichkeitskennzeichen

Zu wenige Unternehmen A Zum Beispiel 1 oder 2 Unternehmen in der Grundgesamtheit
Ein Unternehmen dominiert die Daten B Nicht zu wenige Unternehmen, aber ein Unternehmen erzeugt/behandelt zum Beispiel mehr als 70 %
Zwei Unternehmen dominieren die Daten C Nicht zu wenige Unternehmen, aber zwei Unternehmen erzeugen/behandeln zum Beispiel mehr als 70 %
Vertrauliche Daten aufgrund sekundärer Geheimhaltung D Nicht an sich vertraulich (Kennzeichen A, B, C), aber die Geheimhaltung soll die indirekte Offenlegung vertraulicher Daten verhindern
Der Wert ist nicht vertraulich Leer

Liste E — Abfallkategorien für Verbrennung

Abfallposition EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall
Code Bezeichnung
1 01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Ungefährlich
2 01 + 02 + 03 ausgen. 01.3

Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Gefährlich
3 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
4 05 Medizinische und biologische Abfälle Ungefährlich
5 05 Medizinische und biologische Abfälle Gefährlich
6 07.7 PCB-haltige Abfälle Gefährlich
7 10.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle Ungefährlich
8 10.2 Gemischte und undifferenzierte Stoffe Ungefährlich
9 10.2 Gemischte und undifferenzierte Stoffe Gefährlich
10 10.3 Sortierrückstände Ungefährlich
11 10.3 Sortierrückstände Gefährlich
12 11 Gewöhnliche Schlämme Ungefährlich
13 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich
14 06 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgen. 07.7

Sonstige Abfälle

(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle ausgenommen PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich
TN Ungefährliche Abfälle insgesamt Ungefährlich
TH Gefährliche Abfälle insgesamt Gefährlich
TT Alle Abfälle insgesamt

Liste F — Verwertungs- und Beseitigungsverfahren; die Codes beziehen sich auf die Codes in den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG

Verbrennung Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen) Beseitigungsverfahren
Verfahren Code Arten der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
1 R1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung
2 D10 Verbrennung an Land
3 R2 + Wiedergewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R3 + Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)
R4 + Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
R5 + Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
R6 + Regenerierung von Säuren und Basen
R7 + Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen
R8 + Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
R9 + Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl
R10 + Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie
R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden.
4 D1 + Ablagerung in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.)
D3 + Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)
D4 + Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)
D5 + Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)
D12 Dauerlagerung (z. B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.)
5 D2 + Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D6 + Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7 Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden

Liste G — Abfallkategorien für Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

Abfall-position EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall
Code Bezeichnung
1 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
2 06 Metallische Abfälle Ungefährlich
3 06 Metallische Abfälle Gefährlich
4 07.1 Glasabfälle Ungefährlich
5 07.1 Glasabfälle Gefährlich
6 07.2 Papier- und Pappeabfälle Ungefährlich
7 07.3 Gummiabfälle Ungefährlich
8 07.4 Kunststoffabfälle Ungefährlich
9 07.5 Holzabfälle Ungefährlich
10 07.6 Textilabfälle Ungefährlich
11 09 ausgen. 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich
12 09.11 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen Ungefährlich
13 09.3 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Ungefährlich
14 12 Mineralische Abfälle Ungefährlich
15 12 Mineralische Abfälle Gefährlich
16 01 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13

Sonstige Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

Ungefährlich
17 01 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgen. 01.3

Sonstige Abfälle

(Chemische Verbindungen ausgenommen gebrauchte Öle + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle

Gefährlich
TN Ungefährliche Abfälle insgesamt Ungefährlich
TH Gefährliche Abfälle insgesamt Gefährlich
TT Alle Abfälle insgesamt

Liste H — Abfallkategorien für Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

Nummer des Postens EAK-Stat/3. Fassung (ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15) Gefährlicher/Ungefährlicher Abfall
Code Bezeichnung
1 01 + 02 + 03

Chemische Abfälle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Ungefährlich
2 01 + 02 + 03 ausgen. 01.3

Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle

(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)

Gefährlich
3 01.3 Gebrauchte Öle Gefährlich
4 09 ausgen. 09.11, 09.3

Tierische und pflanzliche Abfälle

(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)

Ungefährlich
5 09.11 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen Ungefährlich
6 09.3 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Ungefährlich
7 10.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle Ungefährlich
8 10.2 Gemischte und undifferenzierte Stoffe Ungefährlich
9 10.2 Gemischte und undifferenzierte Stoffe Gefährlich
10 10.3 Sortierrückstände Ungefährlich
11 10.3 Sortierrückstände Gefährlich
12 11 Gewöhnliche Schlämme Ungefährlich
13 12 Mineralische Abfälle Ungefährlich
14 12 Mineralische Abfälle Gefährlich
15 05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Ungefährlich
16 05 + 06 + 07 + 08 + 13

Sonstige Abfälle

(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)

Gefährlich
TN Ungefährliche Abfälle insgesamt Ungefährlich
TH Gefährliche Abfälle insgesamt Gefährlich
TT Alle Abfälle insgesamt

Liste I — Kapazitätsmaß

Verfahren Kapazitätsmaß Code der Maßeinheit
1 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen t
Terajoule pro Jahr (1012) j
2 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen t
Terajoule pro Jahr (1012) j
3 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen t
4 Kubikmeter pro Jahr m
5 1000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellen t

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.

(2)

ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

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