Artikel 1 VO (EG) 2005/943

Die in Anhang I genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen” wird als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen auf unbegrenzte Zeit zugelassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.