Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2006/1006

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Juni 2006

Für die Kommission

J. L. Demarty

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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