Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2006/1006
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Juni 2006
Für die Kommission
J. L. Demarty
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.