ANHANG VIII EU-AbfVerfbrV (VO (EG) 2006/1013)

LEITLINIEN FÜR EINE UMWELTGERECHTE BEHANDLUNG (ARTIKEL 49)

I.
Im Rahmen des Basler Übereinkommens verabschiedete Leitlinien und Leitfäden:

1.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von biomedizinischen Abfällen und Abfällen aus der Gesundheitsfürsorge (Y1; Y3)(1)
2.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus Bleiakkumulatoren1
3.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus dem vollständigen und teilweisen Abwracken von Schiffen1
4.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4)(2)
5.
Allgemeine technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind(3)
6.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan (DDT) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind(4)
7.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexabromcyclododecan (HBCD) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind(5)
8.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihren Salzen und Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind5
9.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern (PCP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind(6)
10.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus den Pestiziden Aldrin, Alpha-Hexachlorcyclohexan, Beta-Hexachlorcyclohexan, Chlordan, Chlordecon, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Lindan, Mirex, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol und seinen Salzen, Perfluoroctansulfonsäure, technischem Endosulfan und verwandten Isomeren oder Toxaphen oder aus Hexachlorbenzol als Industriechemikalie (POP-Pestizide) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind6
11.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen, polychlorierten Naphthalinen oder polybromierten Biphenylen einschließlich Hexabrombiphenyl (PCB, PCT, PCN oder PBB, einschließlich HBB) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind6
12.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether oder Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether oder Decabromdiphenylether (POP-BDE) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3
13.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die unbeabsichtigt produzierte polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine, polychlorierte Dibenzofurane, Hexachlorbenzol, polychlorierte Biphenyle, Pentachlorbenzol, polychlorierte Naphthaline oder Hexachlorbutadien enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3
14.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexachlorbutadien bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind3
15.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus kurzkettigen chlorierten Paraffinen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3
16.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Gebraucht- und Altreifen(7)
17.
Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Quecksilber oder Quecksilberverbindungen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind5
18.
Technische Leitlinien für die umweltverträgliche Mitverwertung von gefährlichen Abfällen in Zementöfen7
19.
Leitfaden zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-EDV-Geräten6
20.
Leitfaden zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Mobiltelefonen7
21.
Rahmen für die umweltgerechte Behandlung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle(8)
22.
Praktische Handbücher zur Förderung einer umweltgerechten Behandlung von Abfällen(9)

II.
Von der OECD verabschiedete Leitlinien:

Technische Hinweise für die umweltgerechte Behandlung von bestimmten Abfallströmen: Alt-Personal-Computer und entsprechender Schrott(10)

III.
Von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Leitlinien:

Leitlinien für das Recycling von Schiffen(11)

IV.
Vom Internationalen Arbeitsamt (IAA) verabschiedete Leitlinien:

Sicherheit und Gesundheit beim Abwracken von Schiffen: Leitlinien für asiatische Länder und die Türkei(12)

Fußnote(n):

(1)

Verabschiedet auf der 6. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Dezember 2002.

(2)

Verabschiedet auf der 7. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2004.

(3)

Verabschiedet auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2019.

(4)

Verabschiedet auf der 8. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Dezember 2006.

(5)

Verabschiedet auf der 12. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2015.

(6)

Verabschiedet auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017.

(7)

Verabschiedet auf der 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2013.

(8)

Verabschiedet auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2013.

(9)

Verabschiedet auf der 13. und 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017 und Mai 2019.

(10)

Vom Ausschuss für Umweltpolitik der OECD im Februar 2003 verabschiedet (ENV/EPOC/WGWPR(2001)3/FINAL).

(11)

Entschließung A.962 (verabschiedet von der Versammlung der IMO auf ihrer 23. ordentlichen Tagung vom 24. November bis 5. Dezember 2003).

(12)

Die Veröffentlichung der Leitlinien wurde vom Verwaltungsrat des IAA auf seiner 289. Tagung vom 11. bis 26. März 2004 gebilligt.

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