Artikel 11 VO (EG) 2006/1032
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 für alle EATMN-Systeme gemäß Artikel 1 Absatz 2 in Bezug auf die Verfahren für die Revision der Koordinierung, die Aufhebung der Koordinierung, die Basisflugdaten und die Änderung der Basisflugdaten.
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2012 für alle EATMN-Systeme gemäß Artikel 1 Absatz 2, die zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.