ANHANG V VO (EG) 2006/1083
Anlage zur Ausgabenerklärung nach Artikel 78a
Referenznummer des operationellen Programms (CCI-Code): … Bezeichnung des operationellen Programms: … Datum des vorläufigen Rechnungsabschlusses: … Datum der Vorlage bei der Kommission: … Finanzierungsinstrumente (Artikels 78 Absatz 6) (kumulierte Beträge):| Prioritätsachse | Berechnungsgrundlage für den Gemeinschaftsbeitrag (öffentliche Mittel oder insgesamt) | 2007-2015 | |
|---|---|---|---|
| Gemäß Artikel 78 Absatz 6 erklärter Gesamtbetrag der zuschussfähigen Ausgaben | Entsprechender Beitrag aus öffentlichen Mitteln | ||
| Prioritätsachse 1 | |||
| Prioritätsachse 2 | |||
| Prioritätsachse 3 | |||
| Gesamt | |||
| Prioritätsachse | Berechnungsgrundlage für den Gemeinschaftsbeitrag (öffentliche Mittel oder insgesamt) | 2007-2015 | |
|---|---|---|---|
| Gemäß Artikel 78 Absatz 2 erklärter Gesamtbetrag der zuschussfähigen Ausgaben | Entsprechender Beitrag aus öffentlichen Mitteln | ||
| Prioritätsachse 1 | |||
| Prioritätsachse 2 | |||
| Prioritätsachse 3 | |||
| Gesamt | |||
NB: Handelt es sich bei einem operationellen Programm um ein Programm mit mehrfacher Zielsetzung bzw. ein Multifondsprogramm, so sind bei der Prioritätsachse die Ziele und die betroffenen Fonds anzugeben.
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