Artikel 2 VO (EG) 2006/1124
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
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Frankreich: | 18 |
| Spanien: | 18 | |
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Portugal: | 2 |
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Spanien: | 20 |
| Portugal: | 5 |
Sollten die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten nicht ausschöpfen, so kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.
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