ANHANG VO (EG) 2006/130

Der in Artikel 1 Absatz 3 genannten gültigen Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in folgender Form beigefügt werden:

1.
Name und Funktion des Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt hat.
2.
Folgende Erklärung: „Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Gemeinschaft verkauften [Mengenangabe] Weinsäure von [Name und Anschrift des Unternehmens], [TARIC-Zusatzcode], in [betroffenes Land] hergestellt wurden. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”

Datum und Unterschrift

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