Artikel 3 VO (EG) 2006/166

Inhalt des Europäischen PRTR

Das Europäische PRTR enthält Informationen über:

a)
Freisetzungen der in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a genannten Schadstoffe, die vom Betreiber der Betriebseinrichtungen gemeldet werden müssen, in denen die in Anhang I aufgelisteten Tätigkeiten durchgeführt werden;
b)
die Verbringung außerhalb des Standortes von in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b genannten Abfällen und von in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c genannten Schadstoffen, die von Betriebseinrichtungen gemeldet werden müssen, in denen die in Anhang I aufgelisteten Tätigkeiten durchgeführt werden;
c)
Freisetzungen von Schadstoffen aus diffusen Quellen gemäß Artikel 8 Absatz 1, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.