Artikel 24 VO (EG) 2006/1850
Veröffentlichung der Listen
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Liste der Hopfenanbaugebiete und die Liste der Zertifizierungsstellen mit der jeweiligen Kennzahl jährlich aktualisiert und auf der Website der Kommission(1) zur Verfügung gestellt werden.
Fußnote(n):
- (1)
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