Artikel 24 VO (EG) 2006/1850

Veröffentlichung der Listen

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Liste der Hopfenanbaugebiete und die Liste der Zertifizierungsstellen mit der jeweiligen Kennzahl jährlich aktualisiert und auf der Website der Kommission(1) zur Verfügung gestellt werden.

Fußnote(n):

(1)

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