Artikel 12 VO (EG) 2006/1893
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98
Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:
- 1)
-
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1. Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).
- 2)
-
In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:
- k)
- das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist;
- l)
- für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.
- 3)
- Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.
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