Artikel 2 VO (EG) 2006/1893

NACE Rev. 2

1. Die NACE Rev. 2 besteht aus:

a)
einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);
b)
einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);
c)
einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und
d)
einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).

2. Die NACE Rev. 2 ist in Anhang I wiedergegeben.

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