Artikel 5 VO (EG) 2006/1893

Aufgaben der Kommission

Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere

a)
Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b)
Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,
c)
Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und
d)
auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.

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