ANHANG V VO (EG) 2006/1893
Anhang I Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 erhält folgende Fassung:
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b)
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Erfassungsbereich
In diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und des Abschnitts R sowie der Abteilung 95 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) erfasst. Wenn vorherige Pilotstudien erfolgreich verlaufen, wird auch Abschnitt K erfasst. Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.© Europäische Union 1998-2021
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