Artikel 12 HCVO (VO (EG) 2006/1924)
Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben
Die folgenden gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig:
- a)
- Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden;
- b)
- Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme;
- c)
- Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Angehörigen von Gesundheitsberufen und von Vereinigungen, die nicht in Artikel 11 genannt werden, verweisen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.