ANHANG VO (EG) 2006/216
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus:
Sie ermöglicht einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eine zusätzliche Funktion auszuüben (Videotelefonie). |
85175090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8517, 851750 und 85175090. Die Einreihung wird dadurch bestimmt, dass der wesentliche Charakter der Zusammenstellung durch das Telekommunikationsgerät (die Audioeinheit und die Telekommunikationskarte) gebildet wird. |
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