Artikel 4 VO (EG) 2006/22

(1) Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Teilausschreibung beginnt am 26. Januar 2006 und läuft am 1. Februar 2006 um 15.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) ab.

Die Frist für die Einreichung der Angebote für jede folgende Teilausschreibung beginnt am ersten Arbeitstag, der dem Tag des Ablaufs der Frist für die vorausgegangene Teilausschreibung folgt. Sie läuft an folgenden Daten um 15.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) ab:

am 15. Februar 2006,

am 1., 15. und 29. März 2006,

am 5. und 19. April 2006,

am 3., 17. und 31. Mai 2006,

am 7, 14., 21. und 28. Juni 2006.

(2) Die Angebote sind bei der Interventionsstelle gemäß Anhang I einzureichen, in deren Besitz sich der Zucker befindet.

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