ANHANG VO (EG) 2006/227

Warenbezeichnung

Einreihung

KN-Code

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 99,05
Zitronensäure 0,95

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen.

2.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 99,5
Zitronensäure 0,5

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware kann nicht als Weißzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen.

3.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 99,5
Zitronensäure 0,4
Ascorbinsäure 0,1

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware kann nicht als Weißzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen.

4.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 99,7
Zitronensäure 0,2
Ascorbinsäure 0,1

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware kann nicht als Weißzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen.

5.
Zubereitung bestehend aus (in GHT)

Saccharose 90
Kakaobutter 10

Bei dieser Zubereitung handelt es sich um ein helles, gelbstichiges, sehr süßes, grobes Pulver mit Kakaobuttergeschmack.

21069098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098.

Diese Lebensmittelzubereitung für den menschlichen Verzehr liegt in Form eines klebrigen Pulvers vor (HS-Erläuterung zu Position 2106, Buchstabe B).

6.
Zubereitung bestehend aus (in GHT)

Saccharose 95
Kakaobutter 5

Diese Zubereitung besteht aus weißen, süßen, klebrigen Kristallen mit einem leichten Kakaogeschmack.

21069098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098.

Diese Lebensmittelzubereitung für den menschlichen Verzehr liegt in Form klebriger Kristalle vor (HS-Erläuterung zu Position 2106, Buchstabe B).

7.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 97,5
Kakaobutter 2,5

Diese Ware besteht aus einem weißen, süßen, kristallinen Pulver, das aussieht wie handelsüblicher Weißzucker.

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen, da die Menge an Kakaobutter nicht ausreicht, um ihre Eigenschaften eines Zuckers zu ändern.

8.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 97,7
Natriumchlorid (Salz) 2,3

Die Ware ist aufgemacht als weißes, kristallines, süßes und leicht salzig schmeckendes Pulver.

Sie besteht hauptsächlich aus Saccharose-Kristallen. Sehr sporadisch sind würfelförmige Natriumchlorid-Kristalle zu erkennen.

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware stellt eine Mischung aus Saccharose in Kristallform und Natriumchlorid dar. Sie kann nicht als Rohzucker im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 17 der KN betrachtet werden.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen. Das Vorliegen einer geringen Menge (2,3 GHT) Natriumchlorid ändert nicht die Eigenschaften der Ware als Zucker des Kapitels 17 der KN.

9.
Zubereitung bestehend aus (in GHT)

Weißzucker 90
Weizenmehl 10

21069098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098.

Die Ware ist als Lebensmittelzubereitung des KN-Codes 21069098 einzureihen.

10.
Ware bestehend aus (in GHT)

Saccharose 95
Lactose 5

17019990

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170199 und 17019990.

Die Ware ist als anderer Zucker in die KN-Unterposition 17019990 einzureihen, weil der Gehalt an Lactose nicht die Eigenschaften der Ware als Zucker des Kapitels 17 der KN ändert.

11.
Ware bestehend aus (in GHT)

Weißzucker 97
Lakritzextrakt 3

Diese Ware liegt in Form von granuliertem Zucker vor und ist für den Einzelverkauf aufgemacht.

17019100

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1701, 170191 und 17019100.

Die Ware ist als aromatisierter Zucker in die KN-Unterposition 17019100 einzureihen (HS-Erläuterungen zu Kapitel 17, Allgemeines, erster Absatz, zweiter Satz, und zu Position 1701, fünfter Absatz).

Das Vorliegen einer geringen Menge an Lakritzextrakt ändert nicht die Eigenschaften der Ware als Zucker des Kapitels 17 der KN.

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