ANHANG VO (EG) 2006/242

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Lebensmittelzubereitung bestehend aus Kakaopulver mit Zuckerzusatz (in GHT):

Zucker 99,5—99,7
Kakaopulver berechnet als vollständig entfetteter Kakao 0,2—0,4

Das Erzeugnis liegt in bräunlichen Kristallen vor. Es wird als Zucker verwendet und verkauft.

18061090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1806, 180610 und 18061090.

Das Erzeugnis kann wegen des chemisch-analytisch feststellbaren Kakaogehaltes nicht in das Kapitel 17 eingereiht werden.

Das Erzeugnis ist eine kakaohaltige Lebensmittelzubereitung (Anmerkung 2 zu Kapitel 18).

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