Artikel 33 VO (EG) 2006/247

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Für die betroffenen Mitgliedstaaten gilt sie jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission ihre Zustimmung zu dem Gesamtprogramm gemäß Artikel 24 Absatz 1 notifiziert hat; hiervon ausgenommen sind die Artikel 24, 25, 26, 27 und 30, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten, sowie Artikel 4 Absatz 3, der ab 1. Januar 2006 gilt.

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