Artikel 1 VO (EG) 2006/267

In der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird in Anhang I Teil Drei Abschnitt III Anhang 7 mit dem Titel „WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind” um die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Mengen ergänzt.

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