Artikel 46 VO (EG) 2006/318
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007. Die Artikel 39, 40, 41 und 44 gelten jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung. Titel II gilt bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2014/2015.
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