ANHANG VO (EG) 2006/338

Warenbezeichnung Einreihung KN-Code Begründung
(1) (2) (3)

Konfektionierte Ware aus einem ungebleichten Gewebe aus Spinnstoff (100 % Baumwolle), rechteckig, mit Abmessungen von ungefähr 180 × 90 cm, mit gesäumten Rändern an den Schmalseiten und Webkanten an den Längsseiten.

(Bettwäsche)

(Siehe Foto Nr. 638)(*)

63023100

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und dem Wortlaut der KN-Codes 6302 und 63023100.

Die Ware ist „konfektioniert” im Sinne der Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI, da zwei der Ränder gesäumt sind.

Angesichts der Tatsache, dass die Ware gewaschen werden kann, und angesichts der Abmessungen und des Materials, aus dem sie hergestellt ist, hat sie die Eigenschaften von Bettwäsche, da sie die Matratze vor normaler Abnutzung schützt, wenn sie quer über die Matratze gezogen wird. Die Ware wird aus diesen Gründen als Bettwäsche im Sinne des KN-Codes 63023100 betrachtet.

Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6302, erster Abschnitt, und (1).

Fußnote(n):

(*)

Das Foto dient ausschließlich Informationszwecken.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.