ANHANG VO (EG) 2006/341

ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG

1.
Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen: alle
2.
Die Variablen sollen wie folgt kodiert werden:

Die Nummerierung der Variablen der Arbeitskräfteerhebung in der Spalte „Filter” bezieht sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission(1) verwendete Nummerierung.

ARBEITSUNFÄLLE VON PERSONEN, DIE IN DEN LETZTEN 12 MONATEN ERWERBSTÄTIG WAREN

ARBEITSBEDINGTE GESUNDHEITSBESCHWERDEN WÄHREND DER LETZTEN 12 MONATE

(ohne Verletzungen infolge von Unfällen)

FAKTOREN BEI DER ARBEIT, DIE SICH NEGATIV AUF DAS PSYCHISCHE WOHLBEFINDEN ODER DIE PHYSISCHE GESUNDHEIT AUSWIRKEN KÖNNEN
Spalte Code Beschreibung Filter/Erläuterungen
209 Unfallbedingte Verletzung(en), die während der letzten 12 Monate am Arbeitsplatz oder bei der Arbeit aufgetreten sind (ohne Krankheiten) (Spalte 24 = 1,2) oder (Spalte 84 = 1 und Spalte 85/88 und Spalte 89/90 beziehen sich auf einen Zeitraum von höchstens einem Jahr vor dem Zeitpunkt der Befragung)
0 Keine
1 Eine
2 Zwei oder mehr
9 Trifft nicht zu (Spalte 24 = 3-9 und (Spalte 84 # 1 oder (Spalte 85/88 und Spalte 89/90 beziehen sich auf Zeiträume, die vom Zeitpunkt der Befragung länger als ein Jahr zurückliegen, oder sie sind nicht zutreffend bzw. leer)))
leer Ohne Angabe
210 Art der letzten unfallbedingten Verletzung am Arbeitsplatz oder bei der Arbeit Spalte 209 = 1-2
1 Straßenverkehrsunfall
2 Nicht im Straßenverkehr aufgetretener Unfall
9 Trifft nicht zu (Spalte 209 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
211/212 Zeitpunkt, an dem die Person nach der letzten unfallbedingten Verletzung in der Lage war, die Arbeit wieder aufzunehmen Spalte 209 = 1-2
00 Die Person arbeitet noch nicht, weil sie von der unfallbedingten Verletzung noch nicht genesen ist, wird die Arbeit aber voraussichtlich später wieder aufnehmen
01 Wird aufgrund des Unfalls voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen
02 Keine Ausfallzeit, oder Arbeit wurde am Tag des Unfalls wieder aufgenommen
03 Am Tag nach dem Unfall
04 Frühestens am zweiten, aber vor dem fünften Tag nach dem Unfall
05 Frühestens am fünften Tag nach dem Unfall, aber vor Ablauf von zwei Wochen
06 Frühestens zwei Wochen nach dem Unfall, aber vor Ablauf eines Monats
07 Frühestens einen Monat nach dem Unfall, aber vor Ablauf des dritten Monats
08 Frühestens drei Monate nach dem Unfall, aber vor Ablauf des sechsten Monats
09 Frühestens sechs Monate nach dem Unfall, aber vor Ablauf des neunten Monats
10 Neun Monate nach dem Unfall oder später
99 Trifft nicht zu (Spalte 209 = 0, 9, oder leer)
leer Ohne Angabe
213 Tätigkeit, bei der es zu der unfallbedingten Verletzung gekommen ist (der erste zutreffende Fall ist zu kodieren) Spalte 209 = 1-2
1 Derzeitige Haupttätigkeit (erste Tätigkeit)
2 Derzeitige Zweittätigkeit
3 Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Personen, die nicht erwerbstätig sind)
4 Tätigkeit vor einem Jahr
5 Sonstige ausgeübte Tätigkeit
9 Trifft nicht zu (Spalte 209 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
214 Krankheit(en), Behinderung(en) oder andere physische oder psychische Gesundheitsschäden, außer unfallbedingte Verletzungen, die die Person während der letzten 12 Monate (vom Zeitpunkt der Befragung) erlitten hat und die sich aufgrund der ausgeübten Tätigkeit eingestellt oder verschlimmert hat/haben (Spalte 24 = 1, 2 oder Spalte 84 = 1)
0 Keine
1 Eine
2 Zwei oder mehr
9 Trifft nicht zu (Spalte 24 = 3-9 und Spalte 84 ≠ 1)
leer Ohne Angabe
215/216 Art der schwerwiegendsten Beschwerden, die sich aufgrund der ausgeübten Tätigkeit eingestellt oder verschlimmert haben Spalte 214 = 1-2
00 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Nacken, Schultern, Arme oder Hände betroffen sind
01 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Hüften, Beine oder Füße betroffen sind
02 Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich der Rücken betroffen ist
03 Atembeschwerden oder Erkrankung der Lungen
04 Hautprobleme
05 Beeinträchtigung des Hörvermögens
06 Stress, Depressionen oder Beklemmungen
07 Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung der Augen
08 Herzerkrankungen, Herzanfälle oder andere Kreislaufbeschwerden
09 Infektionskrankheiten (durch Viren, Bakterien oder andere Arten von Infektionen)
10 Sonstige Beschwerden
99 Trifft nicht zu (Spalte 214 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
217 Ob die schwerwiegendste der Beschwerden, die durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens bei der Arbeit oder außerhalb derselben einschränkt Spalte 214 = 1-2
0 Nein
1 Ja, einigermaßen
2 Ja, beträchtlich
9 Trifft nicht zu (Spalte 214 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
218/219 Anzahl der Ausfalltage in den letzten 12 Monaten infolge der schwerwiegendsten der Beschwerden, die sich aufgrund der ausgeübten Tätigkeit eingestellt oder verschlimmert hat Spalte 214 = 1-2
00 Die Person hat in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet, allerdings aus Gründen, die nicht mit der Erkrankung, die sich aufgrund der ausgeübten Tätigkeit eingestellt oder verschlimmert hat, zusammenhängen (z. B. normaler Ruhestand)
01 Wird aufgrund dieser Erkrankung voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen
02 Weniger als ein Tag oder überhaupt keine Ausfallzeit
03 Mindestens ein Tag, aber weniger als vier Tage
04 Mindestens vier Tage, aber weniger als zwei Wochen
05 Mindestens zwei Wochen, aber weniger als ein Monat
06 Mindestens ein Monat, aber weniger als drei Monate
07 Mindestens drei, aber weniger als sechs Monate
08 Mindestens sechs, aber weniger als neun Monate
09 Mindestens neun Monate
99 Trifft nicht zu (Spalte 214 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
220 Tätigkeit, die die schwerwiegendste der Beschwerden verursacht oder verschlimmert hat (ersten zutreffenden Fall kodieren) Spalte 214 = 1-2 und (Spalte 85/88 bezieht sich auf einen Zeitraum von höchstens acht Jahren vor dem Jahr der Befragung)
1 Derzeitige Haupttätigkeit (erste Tätigkeit)
2 Derzeitige Nebentätigkeit
3 Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Personen, die nicht erwerbstätig sind)
4 Tätigkeit vor einem Jahr
5 Sonstige ausgeübte Tätigkeit
9 Trifft nicht zu (Spalte 214 = 0, 9, leer)
leer Ohne Angabe
221 Ob die Person bei der Arbeit bestimmten Faktoren besonders ausgesetzt ist, die sich negativ auf das psychische Wohlbefinden auswirken können Spalte 24 = 1, 2
0 Nein
1 Ja, hauptsächlich Mobbing oder Belästigungen
2 Ja, hauptsächlich Gewalt oder Gewaltandrohungen
3 Ja, hauptsächlich Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung
9 Trifft nicht zu (Spalte 24 = 3-9)
leer Ohne Angabe
222 Ob die Person bei der Arbeit bestimmten Faktoren besonders ausgesetzt ist, die sich negativ auf die physische Gesundheit auswirken können Spalte 24 = 1, 2
0 Nein
1 Ja, hauptsächlich Chemikalien, Staub, Dämpfen, Rauch oder Gasen
2 Ja, hauptsächlich Lärm oder Vibrationen
3 Ja, hauptsächlich schwierigen Körperhaltungen, Bewegungsabläufen oder Hantieren mit schweren Lasten
4 Ja, hauptsächlich Unfallgefahren
9 Trifft nicht zu (Spalte 24 = 3-9)
leer Ohne Angabe

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 71 vom 17.3.2005, S. 36.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.