Präambel VO (EG) 2006/352

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EWG) Nr. 1461/93 des Rates(1) schränkt für Bieter aus den Vereinigten Staaten den Zugang zu bestimmten Aufträgen ein, die von bestimmten öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, da die Vereinigten Staaten nach Titel VII des amerikanischen Trade Act von 1988 bestimmte Maßnahmen bezüglich der Bieter aus der Gemeinschaft ergriffen haben.
(2)
Die Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, die nach Titel VII des Trade Act von 1988 verhängten Strafmaßnahmen aufzuheben, tritt am 1. März 2006 in Kraft.
(3)
Die Verordnung (EWG) Nr. 1461/93 sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 146 vom 17.6.1993, S. 1.

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