Artikel 3 VO (EG) 2006/401
Die Richtlinien 98/53/EG, 2002/26/EG, 2003/78/EG und 2005/38/EG werden aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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