Artikel 1 VO (EG) 2006/488
Für das Jahr 2006 ist der im Anhang aufgeführte Wechselkurs auf die Beträge mit struktur- oder umweltpolitischer Zielsetzung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2808/98 anzuwenden.
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