Artikel 1 VO (EG) 2006/488

Für das Jahr 2006 ist der im Anhang aufgeführte Wechselkurs auf die Beträge mit struktur- oder umweltpolitischer Zielsetzung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2808/98 anzuwenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.