ANHANG III VO (EG) 2006/492

Konservierungsstoffe
Nr. (oder EG-Nr.) Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder -kategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel
237a Kaliumdiformat

KH(COOH)2 50 ± 5 %,

H2O 50 ± 5 %.

Alle Tierarten oder Tierkategorien
1.
Nur zugelassen für die Verfütterung von rohem Fisch mit einem Höchstgehalt an Kaliumdiformat von 9000 mg/kg rohem Fisch als Wirkstoff.
2.
Bei der Verfütterung an Schweine darf die Summe verschiedener Quellen von Kaliumdiformat den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermittel von 18000 mg/kg Alleinfuttermittel für entwöhnte Ferkel und 12000 mg/kg Alleinfuttermittel für Säue und Mastschweine nicht übersteigen.
Unbegrenzt

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