Artikel 51 VO (EG) 2006/51
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2006.
Werden für den CCAMLR-Bereich TACs schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2006 beginnen, so gilt Artikel 40 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.
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