Artikel 51 VO (EG) 2006/51

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2006.

Werden für den CCAMLR-Bereich TACs schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2006 beginnen, so gilt Artikel 40 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.

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