Anhang III Anlage 3 VO (EG) 2006/51
Bedingungen für Fischereien mit bestimmtem geschlepptem Fanggeschirr, das in den ICES-Untergebieten III, IV, V, VI und VII und den ICES-Bereichen VIIIa, b, d, e zulässig ist
Spezifikationen des Quadratmaschen-Fluchtfenster an der Oberseite
Quadratmaschen-Fluchtfenster mit einer Öffnung von 100 mm (Innendurchmesser) im hinteren, sich verjüngenden Abschnitt des Schleppnetzes, der Snurrewade oder eines ähnlichen Fanggeräts mit einer Maschenöffnung von mindestens 70 mm und weniger als 100 mm. Das Fluchtfenster ist ein Rechteck aus Netztuch. Es gibt nur ein Fenster. Das Fenster darf in keiner Weise durch innen oder außen angebrachte Vorrichtungen verstopft werden.Anbringung des Fensters
Das Fenster wird in die Mitte des oberen Netzblattes des sich verjüngenden Endes des Schleppnetzes kurz vor der Stelle eingefügt, an der der sich nicht verjüngende Abschnitt beginnt, der aus dem Tunnel und dem Steert besteht. Das Fenster endet nicht mehr als zwölf Maschen vor der handgeflochtenen Maschenreihe zwischen dem Tunnel und dem sich verjüngenden Ende des Schleppnetzes.Größe des Fensters
Das Fenster ist mindestens 2 m lang und 1 m breit.Netztuch des Fensters
Die Maschenöffnung beträgt mindestens 100 mm. Es handelt sich um Quadratmaschen, d. h. alle vier Seiten des Fenster-Netztuches sind im Schenkelschnitt geschnitten. Das Netztuch ist so angeschlagen, dass die Maschenseiten parallel und senkrecht zur Längsachse des Steerts verlaufen. Das Netztuch besteht aus Einfachzwirn. Der Einfachzwirn weist eine Stärke von höchstens 4 mm auf.Einsetzen des Fensters in das Rautenmaschen-Netztuch
An den vier Seiten des Fensters darf eine Lasche angebracht werden. Der Durchmesser dieser Lasche beträgt höchstens 12 mm. Die gestreckte Länge des Fensters entspricht der gestreckten Länge der Rautenmaschen, die an der Längsseite des Fensters befestigt sind. Die Anzahl der Rautenmaschen im oberen Netzblatt, die an der kürzesten Seite des Fensters (d.h. ein Meter Längsseite senkrecht zur Längsachse des Steerts) angebracht sind, entspricht mindestens der durch 0,7 geteilten Anzahl vollständiger Rautenmaschen, die an der Längsseite des Fensters angebracht sind.Sonstige Vorschriften
Nachstehend ist dargestellt, wie das Fenster in das Schleppnetz einzusetzen ist.© Europäische Union 1998-2021
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