ANHANG IX VO (EG) 2006/51
GELENKKETTEN AN GARNELENSCHLEPPNETZEN: NAFO-GEBIET
Unter Gelenkketten versteht man Ketten, Taue oder eine Kombination daraus, mit denen das Grundtau in unterschiedlichen Abständen an der unteren Netz- oder Bülschleine befestigt wird. Die Begriffe „Netzleine” und „Bülschleine” sind austauschbar. Einige Schiffe verwenden nur eine Leine, während andere eine Netz- und eine Bülschleine wie in der Zeichnung dargestellt verwenden. Die Länge der Gelenkketten wird vom Zentrum des durch das Grundtau verlaufenden Drahtseils (Querschnitt) bis zur Unterseite der Bülschleine gemessen.
Die folgende Zeichnung macht deutlich, wie die Länge der Gelenkkette zu messen ist.
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