Artikel 20 VO (EG) 2006/510
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 8 Absatz 2 gilt jedoch unbeschadet der sich bereits vorher in Verkehr befindlichen Erzeugnisse ab dem 1. Mai 2009.
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