Artikel 17a VO (EG) 2006/561

Die Kommission erstellt bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht, in dem die Auswirkungen der für den Bereich des Personengelegenheitsverkehrs geltenden Bestimmungen dieser Verordnung auf die Straßenverkehrssicherheit und soziale Aspekte, insbesondere die Arbeitsbedingungen der Fahrer, bewertet werden. Die Kommission übermittelt diesen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat. Wenn die Kommission es für angemessen hält, legt sie entsprechende Gesetzgebungsvorschläge vor.

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