ANHANG VO (EG) 2006/600

Warenbezeichnung

Einreihung

KN-Code

Begründung
(1) (2) (3)

Dunkelrote, nicht schäumende Flüssigkeit ohne Ablagerungen. Der vorhandene Alkoholgehalt beträgt ungefähr 16 % vol, davon stammt nach Laboranalysen mindestens die Hälfte nicht aus Weintrauben.

Die Ware wird aus Traubenmost gewonnen, dem bei der Gärung Rübenzucker und Ethylalkohol aus Mais hinzugefügt wird.

Anteil der Bestandteile:

— Gesamtzuckergehalt:
169,7 g/l
— Zitronensäure:
1,4 g/l
— Weinsäure:
1,4 g/l
— Apfelsäure:
0,2 g/l
— Essigsäure:
0,3 g/l

Die Ware schmeckt süß, leicht scharf, feinherb, aromatisch und leicht würzig.

Die Ware ist für den direkten Gebrauch als Getränk bestimmt. Sie ist in Flaschen von 0,75 Liter Inhalt aufgemacht.

22060059

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 5c zu Kapitel 22, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 220600 und 22060059.

Die Ware wird in Position 2206 eingereiht, obwohl sie mit Alkohol angereichert ist, da sie den Charakter der in diese Position einzureihenden Waren beibehält (siehe die HS-Erläuterungen zu Position 2206, dritter Absatz).

Die Ware kann aufgrund ihrer erhöhten Gehalte an Zitronensäure und Zucker nicht als anderer Wein der Position 2204 eingereiht werden, da dadurch der Charakter eines Weins aus frischen Trauben der Position 2204 geändert wird.

In den HS-Erläuterungen zu Position 2204, Absatz 1 Punkt 4 heißt es, dass Dessertweinen (oder Likörweinen) in einigen Fällen Alkohol zugesetzt wird. Die Ware kann nicht als Likörwein im Sinne von Position 2204 betrachtet werden, da gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5c zu Kapitel 22 bei der Definition von Likörwein nur Erzeugnisse zugesetzt werden dürfen, die aus der Destillation von Wein gewonnen wurden.

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