Präambel VO (EG) 2006/676
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 entstand ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler und europäischer Ebene umfassen.
- (2)
- Infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 durch die Verordnung (EG) Nr. 1553/2005(2) geändert, um die Stichprobengrößen anzugleichen und den neuen Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Anpassung ihrer Systeme an die zur Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken verwendeten harmonisierten Methoden und Definitionen zu geben.
- (3)
- Darüber hinaus benötigen einige der neuen Mitgliedstaaten ebenso wie einige der alten Mitgliedstaaten offenbar mehr Zeit, um alle in der Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission(3) aufgeführten Bruttoeinkommensdaten liefern zu können.
- (4)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 ist daher entsprechend zu ändern.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 6).
- (2)
ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 6.
- (3)
ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 1.
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