Artikel 1 VO (EG) 2006/683

In der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird Anhang I Teil III Abschnitt III Anhang 7 mit dem Titel „WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind” , geändert und wie folgt ergänzt:

1.
Die in Buchstabe a des Anhangs der vorliegenden Verordnung festgelegten KN-Codes 100610, 100620, 100640, 16042050 und 16042070 werden in den genannten Anhang 7 eingefügt.
2.
Der KN-Code 100630 wird um die in Buchstabe b des Anhangs der vorliegenden Verordnung festgelegten Mengen ergänzt.

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