ANHANG VO (EG) 2006/739

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Mikroporöse Zellkunststoffplatten aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, in Rechtecke der Abmessungen 15,5 cm × 10,5 cm × 0,75 cm zugeschnitten, aber nicht anderweitig bearbeitet.

Die Platten sind dazu bestimmt, in kleinere Stücke geschnitten, in Stempel eingesetzt und darin als Tintenreservoir verwendet zu werden.

39211900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 10 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3921 und 39211900.

Da die Platten nur in Rechtecke geschnitten, jedoch nicht weiter bearbeitet wurden, können sie nicht als Stempelkissen in die Position 9612 eingereiht werden.

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