ANHANG VO (EG) 2006/739
| Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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| (1) | (2) | (3) |
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Mikroporöse Zellkunststoffplatten aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, in Rechtecke der Abmessungen 15,5 cm × 10,5 cm × 0,75 cm zugeschnitten, aber nicht anderweitig bearbeitet. Die Platten sind dazu bestimmt, in kleinere Stücke geschnitten, in Stempel eingesetzt und darin als Tintenreservoir verwendet zu werden. |
39211900 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 10 zu Kapitel 39 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3921 und 39211900. Da die Platten nur in Rechtecke geschnitten, jedoch nicht weiter bearbeitet wurden, können sie nicht als Stempelkissen in die Position 9612 eingereiht werden. |
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