ANHANG XXV VO (EG) 2006/765

Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 1ga

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.

1.
Pferde

ex 01012100 reinrassige Zuchttiere
ex 01012990 Andere

2.
Kaviar und Kaviarersatz

ex 16043100 Kaviar
ex 16043200 Kaviarersatz

3.
Trüffel und Zubereitungen daraus

ex 07095600 Trüffel
ex 07108069 Andere
ex 07115900 Andere
ex 07123900 Andere
ex 20019097 Andere
ex 20039010 Trüffel
ex 21039090 Andere
ex 21041000 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
ex 21042000 Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzt, homogenisiert
ex 21060000 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

4.
Zigarren und Zigarillos

ex 24021000 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
ex 24029000 Andere

5.
Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht

ex 57010000 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex 57021000 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ex 57022000 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern
ex 57023180 Andere
ex 57023200 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 57023900 Aus anderen Spinnstoffen
ex 57024190 Andere
ex 57024200 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 57025000 Andere, ohne Flor, unkonfektioniert
ex 57029100 Aus Wolle oder feinen Tierhaaren
ex 57029200 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex 57029900 Aus anderen Spinnstoffen
ex 57030000 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
ex 57040000 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
ex 57050000 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex 58050000 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

6.
Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

ex 49070030 Banknoten
ex 71181000 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ex 71189000 Andere

7.
Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke

ex 82140000 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)
ex 82150000 Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
ex 93070000 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen

8.
Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 EUR

ex 9006 00 00 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
ex 9007 00 00 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

9.
Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 50000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen, Motorräder und Fahrräder im Wert von mehr als 5000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür

ex 4011 10 00 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art
ex 4011 40 00 von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art
ex 4011 90 00 Andere
ex 7009 10 00 Rückspiegel für Fahrzeuge
ex 8407 00 00 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
ex 8603 00 00 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
ex 8605 00 00 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)
ex 8702 00 00 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
ex 8706 00 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
ex 8707 00 00 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex 8708 00 00 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex 8711 00 00 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
ex 8712 00 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
ex 8714 00 00 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
ex 8901 10 00 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
ex 8901 90 00 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind

10.
Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts

ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.