ANHANG XXV VO (EG) 2006/765

Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 1ga

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.

1.
Pferde

ex01012100reinrassige Zuchttiere
ex01012990Andere

2.
Kaviar und Kaviarersatz

ex16043100Kaviar
ex16043200Kaviarersatz

3.
Trüffel und Zubereitungen daraus

ex07095600Trüffel
ex07108069Andere
ex07115900Andere
ex07123900Andere
ex20019097Andere
ex20039010Trüffel
ex21039090Andere
ex21041000Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
ex21042000Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzt, homogenisiert
ex21060000Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

4.
Zigarren und Zigarillos

ex24021000Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
ex24029000Andere

5.
Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht

ex57010000Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex57021000Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ex57022000Fußbodenbeläge aus Kokosfasern
ex57023180Andere
ex57023200Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex57023900Aus anderen Spinnstoffen
ex57024190Andere
ex57024200Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex57025000Andere, ohne Flor, unkonfektioniert
ex57029100Aus Wolle oder feinen Tierhaaren
ex57029200Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ex57029900Aus anderen Spinnstoffen
ex57030000Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
ex57040000Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
ex57050000Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
ex58050000Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

6.
Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

ex49070030Banknoten
ex71181000Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ex71189000Andere

7.
Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke

ex82140000Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)
ex82150000Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
ex93070000Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen

8.
Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 EUR

ex85190000Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
ex85210000Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
ex85270000Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
ex85287100Der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
ex85287200Andere, für mehrfarbiges Bild
ex90060000Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
ex90070000Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

9.
Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 50000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür

ex40111000Von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art
ex40114000Von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art
ex40119000Andere
ex70091000Rückspiegel für Fahrzeuge
ex84110000Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
ex85122000andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
ex85123010Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
ex85123090Andere
ex86030000Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
ex86050000Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)
ex86070000Teile von Schienenfahrzeugen
ex87020000Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
ex87060000Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
ex87070000Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex87080000Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
ex87110000Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
ex87120000Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
ex87140000Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
ex89011000Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
ex89019000Andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind

10.
Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts

ex90049090Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte
ex90138090Rotpunktvisier

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