ANHANG VO (EG) 2006/781

Warenbezeichnung Einreihung KN-Code Begründung
(1) (2) (3)

Stabile Pappschachtel mit abnehmbarem Deckel (ohne Scharniere oder Verschlüsse), beide Teile mit einer Außenseite aus Papier. Maße: 5,5 cm (Länge) × 4,5 cm (Breite) × 3 cm (Höhe). Der Deckel ist mit einem Textilband verziert.

Die Schachtel ist mit einer 1 cm dicken herausnehmbaren Schaumstoffeinlage ausgelegt. Die Oberseite der Einlage aus Zellkunststoff ist mit einer Lage aus Spinnstoff überzogen und diese ist mit Scherstaub in Nachahmung von Samt beflockt. In der Mitte der Einlage befindet sich ein halbkreisförmiger, bis zum Boden der Einlage reichender Einschnitt, der zum Einstecken eines Schmuckstückes geeignet ist (z. B. eines Ringes).

(Schmuckschachtel)

(Siehe Fotografien Nr. 637 A, B und C)(*)

42029900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 h zu Kapitel 48 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 4202 und 42029900.

Die Stabilität der Pappe deutet darauf hin, dass die Ware für den langfristigen Gebrauch geeignet ist. Darüber hinaus, aufgrund der Maße der Schaumstoffeinlage (ihres Zuschnitts auf die Schachtel, ihrer Dicke), ihres Aussehens (samtähnlich) und insbesondere der Form des Einschnitts handelt es sich bei der Ware um ein Behältnis mit Deckel in der Art von „Schachteln für Schmuckwaren” , welches zur Aufnahme eines einzelnen Schmuckstücks ausgerüstet ist. Siehe HS-Erläuterungen zu Position 4202, siebter Absatz.

Die Ware ist ferner mit Papier überzogen und erfüllt somit die Voraussetzungen für Behältnisse des zweiten Teils des Wortlauts der Position 4202.

Unter Betrachtung ihrer objektiven Eigenschaften (stabile Pappe, besondere Merkmale der Schaumstoffeinlage) ist die Ware zur Aufbewahrung einer bestimmten Handelsware, und zwar Schmuck, geeignet. Deshalb gehört die Ware dem zweiten Teil des Wortlauts der Position 4202 an und ist als solche gemäß der Anmerkung 2 h zu Kapitel 48 von Kapitel 48 ausgeschlossen. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 4819, erster Satz des ersten Absatzes (Abschnitt A).

Fußnote(n):

(*)

Die Fotografien dienen lediglich der Information.

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