Artikel 54 VO (EG) 2006/793
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für die betreffenden Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission ihre Genehmigung des Programms des jeweiligen Mitgliedstaats gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 notifiziert hat.
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