Präambel VO (EG) 2006/799

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1168/2005 der Kommission(2) ist eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von 121525 Tonnen Mais aus Beständen der österreichischen Interventionsstelle auf dem Binnenmarkt eröffnet worden.
(2)
Angesichts der derzeitigen Marktlage sollten die für den Verkauf auf dem Binnenmarkt angebotenen Mengen Mais aus Beständen der österreichischen Interventionsstelle erhöht werden, indem die Dauerausschreibung auf 211705 Tonnen angehoben wird.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 1168/2005 ist entsprechend zu ändern.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 der Kommission (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).

(2)

ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 16. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2005 (ABl. L 320 vom 18.12.2005, S. 25).

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