Artikel 5 VO (EG) 2006/80

Die deutsche Interventionsstelle teilt der Kommission die Angebote spätestens zwei Stunden nach Ablauf der Angebotsfrist mit. Diese Mitteilung erfolgt per E-Mail gemäß dem Muster im Anhang.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.