Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2006/864

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Juni 2006

Für die Kommission

Jörgen Holmquist

Generaldirektor für Fischerei und maritime Angelegenheiten

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