Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2006/864
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Juni 2006
Für die Kommission
Jörgen Holmquist
Generaldirektor für Fischerei und maritime Angelegenheiten
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