ANHANG IX VO (EG) 2006/865
- 1.
-
Codes für die Angabe des Zwecks einer Transaktion gemäß Artikel 5 Nummer 5 in Genehmigungen und Bescheinigungen
- B
- Zucht in Gefangenschaft oder künstliche Vermehrung
- E
- Bildung
- G
- botanische Gärten
- H
- Jagdtrophäen
- L
- Strafverfolgung/gerichtlich/forensisch
- M
- medizinisch (einschließlich bio-medizinischer Forschung)
- N
- Wiederansiedlung oder Auswilderung
- P
- persönliche Zwecke
- Q
- Wanderausstellungen (Musterkollektion, Zirkus, nicht ortsfeste Tier- oder Pflanzenschau, Orchester oder Museumsausstellung zur kommerziellen Zurschaustellung)
- S
- wissenschaftliche Zwecke
- T
- kommerzielle Zwecke
- Z
- zoologische Gärten
- 2.
-
Codes zur Angabe der Herkunft von Exemplaren gemäß Artikel 5 Nummer 6 in Genehmigungen und Bescheinigungen
- W
- der Natur entnommene Exemplare
- R
- in einer kontrollierten Umgebung aufgezogene Tierexemplare, die als Eier oder Jungtiere der Natur entnommen wurden, wo sie andernfalls nur sehr geringe Chancen gehabt hätten, bis zum ausgewachsenen Alter zu überleben
- D
- Tiere von Arten in Anhang A, in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken gezüchtet in gemäß der Entschließung Conf.12.10 (Rev. CoP15) in das Register des CITES-Sekretariats aufgenommenen Betrieben, und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile davon und Erzeugnisse darau
- A
- zu nichtkommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus
- C
- in Gefangenschaft gezüchtete Tiere gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus
- F
- in Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nicht erfüllt sind, sowie Teile und Gegenstände daraus
- I
- eingezogene oder beschlagnahmte Exemplare(*)
- O
- Exemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen(*)
- U
- Herkunft unbekannt (ist zu begründen)
- X
- Exemplare, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden
Fußnote(n):
- (*)
Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.
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