Artikel 24 VO (EG) 2006/950
(1) Für das Wirtschaftsjahr 2008/09 werden Zollkontingente für insgesamt 126925 Tonnen von zur Raffination bestimmtem Rohrohrzucker des KN-Codes 17011110 als „Zucker Zugeständnisse CXL” zu einem Zollsatz von 98 EUR/Tonne eröffnet.
(2) Die Mengen gemäß Absatz 1 teilen sich wie folgt auf die Ursprungsländer auf:
- — Kuba
- 78969 Tonnen
- — Brasilien
- 34054 Tonnen
- — Australien
- 9925 Tonnen
- — andere Drittländer
- 3977 Tonnen
(3) Der Zollsatz von 98 EUR/Tonne gilt für Rohzucker der Standardqualität im Sinne von Anhang I Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 318/2006.
Weicht der Polarisationsgrad des eingeführten Rohzuckers von 96 Grad ab, so wird der Zollsatz von 98 EUR/Tonne für jedes Zehntelgrad Abweichung um 0,14 % vermindert bzw. erhöht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.