Artikel 4 VO (EG) 2006/954
Die im März 2005 eingeleiteten Interimsüberprüfungen der Antidumpingzölle auf Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung unter anderem in Russland, Rumänien, Kroatien und der Ukraine werden eingestellt.
Die Interimsüberprüfung und die Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens, die im November 2002 eingeleitet wurden und gemäß Randnummer 20 der Verordnung (EG) Nr. 1322/2004 noch andauern, werden eingestellt.
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