ANHANG VO (EG) 2006/957

Warenbezeichnung

Einreihung

KN-Code

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Grafische und alphanumerische Anzeige, die auf der Technologie einer monochromen Flüssigkristallanzeige mit passiver Matrix basiert.

Die Anzeige besteht aus einer zwischen zwei Glasscheiben oder -platten eingeschlossenen Flüssigkristallschicht mit in 64 Zeilen und 240 Spalten angeordneten Bildpunkten sowie einer elektronischen Schnittstellenkarte in C-MOS-Technologie.

Die Anzeige kann in andere Geräte eingebaut werden.

Mit der Anzeige können keine Videobilder dargestellt werden.

85312095

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8531, 853120 und 85312095.

Die Anzeige kann nicht als Flüssigkristallvorrichtung in Position 9013 eingereiht werden, da sie eine elektronische Schnittstellenkarte besitzt (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 9013 (1)).

Die Anzeige kann nicht als Videomonitor in Position 8528 eingereiht werden, weil sie keine Elektronik zur Wiedergabe von Videosignalen enthält.

Die Anzeige ist als Anzeigetafel der Position 8531 einzureihen, da sie nur in der Lage ist, Grafiken und alphanumerische Zeichen anzuzeigen (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8531 (D)).

2.
So genanntes LCD-Modul mit berührungsempfindlicher Oberfläche ( „touch screen type” ), in Form einer Flüssigkristallanzeige mit aktiver Matrix mit Hintergrundbeleuchtung, Invertern und gedruckten Schaltungen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung. Die Flüssigkristallvorrichtung besteht aus einer zwischen zwei Glasscheiben eingeschlossenen Flüssigkristallschicht. Die äußere Schicht der Glaszellen ist mit dünnen metallischen Schichten überzogen, die elektrisch leitend und resistiv sind.

Das Modul basiert auf Dünnschichttransistor-Technologie (TFT). Es weist Abmessungen von 34,5 (Breite) × 35,3 (Höhe) × 16,5 (Tiefe) cm auf und besitzt eine Bildschirmdiagonale von 38,1 cm (15 Zoll).

Das Modul enthält keine anderen elektronischen Komponenten (wie z. B. eine Stromversorgung, einen Videokonverter, einen Scaler, einen Tuner etc.) oder Schnittstellen für den Anschluss an andere Geräte.

85489090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 c zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8548, 854890 und 85489090.

Das Modul ist ein Teil, das nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine des Abschnittes XVI bestimmt ist. Daher ist es unter Anwendung der Anmerkung 2 c zum Abschnitt XVI in die Position 8548 einzureihen.

3.
So genanntes LCD-Modul in Form einer Flüssigkristallanzeige mit aktiver Matrix mit Hintergrundbeleuchtung, Invertern und gedruckten Schaltungen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung.

Das Modul basiert auf der Dünnfilm-Transistor-Technologie (TFT). Es weist die Abmessungen von 75,9 (Breite) × 44,9 (Höhe) × 4,9 (Tiefe) cm auf und besitzt eine Bildschirmdiagonale von 81,6 cm (32 Zoll) sowie eine Auflösung von 1366 × 768 Pixeln.

Das Modul enthält keine anderen elektronischen Komponenten (wie z. B. eine Stromversorgung, einen Videokonverter, einen Scaler, einen Tuner etc.) oder Schnittstellen für den Anschluss an andere Geräte.

85299081

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8529, 852990 und 85299081.

Das Modul kann nicht als Flüssigkristallvorrichtung in die Position 9013 eingereiht werden, da es eine Hintergrundbeleuchtung, Inverter und gedruckte Schaltungen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung besitzt (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 9013 (1)).

Das Modul kann nicht in die Position 8473 als Teil einer Anzeigeeinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht werden, da es nicht ausschließlich oder hauptsächlich für eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 bestimmt ist.

Das Modul kann nicht in die Position 8531 eingereiht werden, da es aufgrund seiner Merkmale nicht als elektrisches Sichtsignalgerät oder als Teil eines derartigen Gerätes angesehen werden kann (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8531).

Aufgrund seiner Merkmale (wie z. B. die Abmessungen und die Auflösung) ist das Modul in die Position 8529 einzureihen, da es erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Position 8528 bestimmt ist.

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