ANHANG VO (EG) 2006/957
| Warenbezeichnung |
Einreihung KN-Code |
Begründung |
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| (1) | (2) | (3) |
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85312095 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8531, 853120 und 85312095. Die Anzeige kann nicht als Flüssigkristallvorrichtung in Position 9013 eingereiht werden, da sie eine elektronische Schnittstellenkarte besitzt (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 9013 (1)). Die Anzeige kann nicht als Videomonitor in Position 8528 eingereiht werden, weil sie keine Elektronik zur Wiedergabe von Videosignalen enthält. Die Anzeige ist als Anzeigetafel der Position 8531 einzureihen, da sie nur in der Lage ist, Grafiken und alphanumerische Zeichen anzuzeigen (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8531 (D)). |
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85489090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 c zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8548, 854890 und 85489090. Das Modul ist ein Teil, das nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine des Abschnittes XVI bestimmt ist. Daher ist es unter Anwendung der Anmerkung 2 c zum Abschnitt XVI in die Position 8548 einzureihen. |
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85299081 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8529, 852990 und 85299081. Das Modul kann nicht als Flüssigkristallvorrichtung in die Position 9013 eingereiht werden, da es eine Hintergrundbeleuchtung, Inverter und gedruckte Schaltungen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung besitzt (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 9013 (1)). Das Modul kann nicht in die Position 8473 als Teil einer Anzeigeeinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine eingereiht werden, da es nicht ausschließlich oder hauptsächlich für eine automatische Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 bestimmt ist. Das Modul kann nicht in die Position 8531 eingereiht werden, da es aufgrund seiner Merkmale nicht als elektrisches Sichtsignalgerät oder als Teil eines derartigen Gerätes angesehen werden kann (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8531). Aufgrund seiner Merkmale (wie z. B. die Abmessungen und die Auflösung) ist das Modul in die Position 8529 einzureihen, da es erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Position 8528 bestimmt ist. |
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