Artikel 3 VO (EG) 2007/102

Die Spalten 19/20 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 erhalten den folgenden Wortlaut:

YEARESID 19/20 JÄHRLICH Dauer des Aufenthalts im Land Alle
00 In diesem Land geboren
01—99 Dauer des Aufenthalts im Land (Jahre)
Blanko Ohne Angabe

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