Präambel VO (EG) 2007/1099

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 601/2004 des Rates(2) setzt bestimmte Bestandserhaltungsmaßnahmen um, die von der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (nachstehend „CCAMLR” genannt) angenommen wurden.
(2)
Auf ihrer 23., 24. und 25. Jahrestagung im November 2004, 2005 und 2006 hat die CCAMLR eine Reihe von Änderungen zu diesen Bestandserhaltungsmaßnahmen angenommen, die unter anderem auf verbesserte Lizenzauflagen, Umweltschutz, eine intensivere wissenschaftliche Erforschung von Dissostichus spp. und die Bekämpfung illegaler Fangtätigkeiten abzielen.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 601/2004 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Stellungnahme vom 10. Juli 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)

ABl. L 97 vom 1.4.2004, S. 16.

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