Artikel 1 VO (EG) 2007/1138

Die im Anhang genannte Zubereitung, die zur Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe” gehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

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